Grundsteuerreform NRWAnstieg um 20 Prozent und mehr für Eigenheimbesitzer befürchtet

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ILLUSTRATION- Ein Spielzeughaus und die Nachbildung von Euro-Geldscheinen liegen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Symbolbild

In NRW wächst die Sorge, dass private Eigenheimbesitzer durch die Grundsteuerreform übermäßig belastet werden. Forderungen nach gesplitteten Hebesätzen und Ermäßigungsfaktoren werden laut.

Der Streit über die Grundsteuer und über Möglichkeiten, private Wohneigentümer von drohenden Steuererhöhungen zu entlasten, reißt in NRW nicht ab. Bei einer Expertenanhörung im Landtag warnte der Bund der Steuerzahler (BdSt) in NRW am Dienstag erneut davor, Privatleute künftig überproportional mit der Grundsteuer zu belasten: Besitzer von Eigenheimen müssten ab 2025 mit einer zusätzlichen Steuerbelastung von 20 Prozent rechnen, in Großstädten sogar mit einer noch höheren Besteuerung. Eigentümern von Gewerbeimmobilien winke hingegen eine Entlastung von 50 Prozent.

FDP wirf Schwarz-Grün Arbeitsverweigerung vor

„Der Gesetzgeber sollte den Städten und Gemeinden in NRW schnell ermöglichen, gesplittete Hebesätze für privat und gewerblich genutzte Grundstücke einzuführen“, meint BdSt-Landeschef Rik Steinheuer. Damit sei die Korrektur des „Ungleichgewichtes“ möglich.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hatte zuletzt gegenüber dem Bund für Veränderungen an der umstrittenen Grundsteuerreform geworben und für den Notfall sogar einen Alleingang des Landes ins Gespräch gebracht. Optendrenk will den Städten freiere Hand bei der Erhebung der Grundsteuer geben, um übermäßige Belastungen von Wohneigentümern zu verhindern.

FDP-Landtagsfraktionsvize Ralf Witzel fordert einen „Ermäßigungsfaktor“ für Wohnimmobilien bei der Grundsteuer und warf der schwarz-grünen Landesregierung Arbeitsverweigerung vor. „Auf den letzten Metern der Reform ist die bevorstehende großflächige Mehrbelastung von Wohnimmobilien zu stoppen. Die Proteste von Mietern und Eigentümern kommen in seltener Eintracht“, sagte der Essener dieser Redaktion. Finanzminister Optendrenk verteidige indes das umstrittene „Scholz“-Modell.

Kommunen leben Differenzierung der Hebesätze ab

Die Kommunen in NRW bestreiten nicht, dass Privateigentümern ab 2025 spürbare Mehrbelastungen drohten. Sie lehnen aber gesplittete Hebesätze ab, weil sie „gravierende Folgeschäden“ verursachen würden. Ihre Einführung sei schon rein technisch nicht mehr bis zum Jahresende möglich. Sie würden die künftigen Wertveränderungen von Gewerbeimmobilien nicht berücksichtigen und überforderten die Städte mit Problemen, die der Bund mit seinem Grundsteuermodell fast überall in Deutschland verursache, erklären die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme für den Landtag. Dagegen hatte das Finanzministerium schon in der Vergangenheit auf die Möglichkeit verwiesen, den Hebesatz für die Grundsteuer jährlich anzupassen – und zwar jeweils bis zum 30. Juni rückwirkend seit Jahresbeginn.

Der Eigentümerverband Haus und Grund unterstützt die Pläne von Finanzminister Optendrenk, Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedlich zu besteuern, empfiehlt aber auch – wie die FDP – eine Anpassung der sogenannten Steuermesszahlen, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt werden. Auch darüber könnten Wohngrundstücke weniger stark belastet werden als bisher geplant.

Unabhängig von der Frage, ob die Hebesätze gesplittet werden sollen, treibt die kommunale Finanznot viele Rathäuser zur Erhöhung der Grundsteuern. Etwa jede dritte Kommune plant dies aktuell.

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